Die vollständigen Resultate aller Gemeinden finden Sie HIER.

Urne Öffnungszeiten

Sonntag, 09.30 - 11.00 Uhr

Urnenstandort

Gemeindeverwaltung Emmetten

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Ausübung des Stimmrechts
Informationen betreffend die Ausübung des Stimmrechts (persönliche bzw. briefliche Stimmabgabe sowie von Stellvertretungsmöglichkeiten) entnehmen Sie bitte dem Stimmrechtsausweis sowie dem Zustell- und Antwortkuvert. Dieses Fensterkuvert enthält nebst dem Abstimmungsmaterial auch den Stimmrechtsausweis.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

  • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  • Legen Sie die von Hand ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in den Umschlag für die Stimm- und Wahlzettel.
  • Unterzeichnen Sie den Stimmrechtsausweis persönlich.
  • Legen Sie den Umschlag für die Stimm- und Wahlzettel und den unterzeichneten Stimmrechtsausweis in das Zustell- und Antwortcouvert, mit dem Sie das Wahl- und Abstimmungsmaterial erhalten haben.
  • Das Zustell- und Antwortcouvert mit der Adresse an die Gemeindeverwaltung kann frankiert und verschlossen rechtzeitig vor dem Abstimmungstag der Post übergeben, am Schalter der Gemeindeverwaltung abgegeben, in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung (bis spätestens um 11.00 Uhr des Abstimmungstages) geworfen oder durch eine Vertretung dem Abstimmungsbüro übergeben werden.
  • Bei Postaufgabe (B-Post) ist das Zustell- und Antwortcouvert bis spätestens Dienstag vor dem Wahl- / Abstimmungstag zu verschicken.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • der Stimmrechtsausweis nicht unterzeichnet ist,
  • der Stimmrechtsausweis nicht beiliegt,
  • sie nach Urnenschluss beim Stimmbüro eintrifft.