Bauen. Baubewilligung - Gesuch
Du willst in Emmetten bauen? Wir helfen dir gerne. Bitte beachte vorerst die Bewilligungspflicht für Bauten und Anlagen:
Ordentliches Baubewilligungsverfahren (Art. 143 ff PBG)
Bewilligungspflichtige Bauten und Anlagen werden in der Regel im ordentlichen Verfahren mit Publikation im Amtsblatt behandelt. Das Gleiche gilt auch für alle Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone.
Einfaches Baubewilligungsverfahren (Art. 154 ff PBG)
Bei Bauten und Anlagen, die offensichtlich keine privaten Interessen Dritten und keine wesentlichen öffentlichen Interessen berühren, kann der Gemeinderat ein einfaches Baugesuch gestatten, auf das Baugespann verzichten und von der öffentlichen Auflage absehen. Das Gleiche gilt für zeitlich befristete Bauten und Anlagen sowie bei Bauten, deren Baukosten unter Fr. 50'000.00 veranschlagt sind.
Unser Bauamt (041 624 99 96, gemeinde@emmetten.ch) berät dich gerne, falls du Fragen zum Baubewilligungsverfahren hast.
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Bauamt | 041 624 99 99 | gemeinde@emmetten.ch |
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