Hinterlegungsstelle für Verfügungen von Todes wegen und für Vorsorgeaufträge

Mit der Revision des Einführungsgesetzes zum ZGB sind die Gemeinden im Kanton Nidwalden ab dem 1. Januar 2019 Hinterlegungsstelle für Verfügungen von Todes wegen und Vorsorgeaufträge. Dadurch sind die Wohnsitzgemeinden für die rechtmässige Entgegennahme, Aufbewahrung und Herausgabe dieser Dokumente zuständig und verantwortlich.

Bei der Hinterlegungsstelle können ausschliesslich Verfügungen von Todes wegen, wie Testamente oder Erbverträge sowie Vorsorgeaufträge deponiert werden. Konkubinatsverträge ohne erbrechtliche Regelung, Patientenverfügungen, Wertsachen oder persönliche Dokumente, wie Geburtsurkunden oder Reisepässe können bei der Gemeinde nicht hinterlegt werden.

Preis

60.00
Name
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