Gelegenheitswirtschaftsbewilligung

Wer gegen Entgelt an öffentlichen Anlässen Speisen oder Getränke abgibt, benötigt eine Bewilligung zur Führung einer Gelegenheitswirtschaft.

Wir bitten dich, das Gesuchsformular mindestens einen Monat vor dem Anlass bei der Gemeindeverwaltung Emmetten einzureichen. Unten auf dieser Seite findest du das Formular zum herunterladen.

Die Erteilung der Bewilligung ist mit Bedingungen und Auflagen verbunden.

Alkoholabgabeverbot an Jugendliche

Die Abgabe von nicht gebrannten alkoholhaltigen Getränken (Bier, Wein etc.) an Jugendliche unter 16 Jahren ist verboten.

An Jugendliche unter 18 Jahren ist die Abgabe von gebrannten Wassern (Schnaps) und von Getränken, die gebrannte Wasser enthalten, verboten.

Weitere wertvolle Informationen erhälst du auf der Internetseite von Jugendschutz veranstalten.

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