Meldewesen für ausländische Bevölkerung läuft ab 1.4.2025 über Gemeinden

31. März 2025

Das geänderte Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt und die
dazugehörende Verordnung treten per 1. April 2025 in Kraft. Ab diesem
Zeitpunkt sind nicht mehr kantonale Stellen, sondern die Gemeinden für das
Meldewesen von ausländischen Staatsangehörigen zuständig. Dadurch
profitieren diese auch von einem grösseren Service an digitalisierten Abläufen.
Der Landrat hat im November 2024 der Teilrevision des kantonalen Gesetzes über
Niederlassung und Aufenthalt zugestimmt. Nachdem die Referendumsfrist ungenutzt
abgelaufen ist, hat der Regierungsrat entschieden, die geänderte Gesetzgebung auf
den 1. April 2025 in Kraft zu setzen. Dadurch wird auch der Weg geebnet, das
Meldewesen zu digitalisieren und für Einwohnende zu vereinfachen.

Neu sind ab Anfang April die Gemeinden auch für die Einwohnerkontrolle von
ausländischen Staatsangehörigen zuständig, die sich in Nidwalden niedergelassen
haben. Bisher war diese Aufgabe beim Kanton bei der Abteilung Migration
angesiedelt. Mit dem Wechsel können neu auch ausländische Personen, die bereits
über eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung verfügen, Umzugsmeldungen
digital und ortsunabhängig über die Plattform eUmzugCH (www.eumzug.swiss)
vornehmen. Dasselbe gilt zum Beispiel auch für die Bestellung von
Wohnsitzbestätigungen. «Der umfassende Online-Service war bislang Schweizer
Bürgerinnen und Bürgern vorbehalten», sagt Sabine Olivier-Deutsch, Leiterin des
kantonalen Amts für Justiz, welchem die Abteilung Migration angehört.

Die grundsätzliche Anmeldepflicht für ausländische Staatsangehörige, die sich neu
in Nidwalden niederlassen, bleibt dadurch unverändert. Neu erfolgt dieser Schritt
aber über die Gemeinde, in der Wohnsitz genommen wird. «Bei einem Zuzug aus
dem Ausland hat die erstmalige Anmeldung direkt am Schalter zu erfolgen, da ein
Identitätsnachweis erforderlich ist», erklärt Stefan Christen, Gemeindeschreiber von
Stansstad, stellvertretend für die Gemeinden. «Auf den Websites der Gemeinden
finden sich Informationen zum Anmeldeprozess. Wer zusätzliche Unterstützung
benötigt, kann die jeweilige Gemeindekanzlei per E-Mail oder telefonisch
kontaktieren oder persönlich am Schalter vorbeigehen», so Stefan Christen weiter.

Die Gemeinden leiten nach der Erstanmeldung die Angaben an die kantonale
Migrationsabteilung weiter, die für die Ausstellung der ausländerrechtlichen
Bewilligung zuständig bleibt. Ausländische Staatsangehörige, die bereits in
Nidwalden angemeldet sind, müssen aufgrund der Neuregelung nichts unternehmen.
Jedoch gilt auch für diese, dass in Zukunft sämtliche Belange rund um das
Meldewesen über die Wohnsitzgemeinde laufen.

Neue Verordnung bringt weitere Änderungen mit sich
Im Weiteren wird ab 1. April 2025 auf die bisherige Pflicht verzichtet, den
Heimatschein bei der Wohngemeinde zu hinterlegen, um den Verwaltungsaufwand
zu reduzieren und Bürgerinnen und Bürgern unnötige Behördengänge zu ersparen.
Der Heimatschein hat durch die Digitalisierung an Bedeutung verloren und in vielen
Kantonen wurde die Hinterlegungspflicht bereits abgeschafft. Auch für
Kollektivhaushalte wie Alters- und Pflegeheime treten Neuerungen ein. Bisher waren
diese Einrichtungen verpflichtet, die Daten ihrer Bewohnenden einmal jährlich zu
melden. Künftig sind Ein- und Austritte regelmässig an die Einwohnerdienste
weiterzuleiten. Dies sorgt für eine aktuellere und verlässlichere Datenführung.

Medieninformation Staatskanzlei Nidwalden