Einführung Schiffsmelde- und reinigungspflicht in der Zentralschweiz

24. Juli 2024

Ab August 2024 gilt in der Zentralschweiz für immatrikulierte Schiffe eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht. 

Ein Gewässerwechsel mit einem Schiff muss vorab über eine Plattform gemeldet und das Schiff fachgerecht gereinigt werden. Diese Massnahmen schützen unsere Gewässer vor der Einschleppung von unerwünschten invasiven Tieren und Pflanzen.

Die kantonsübergreifende elektronische Meldeplattform steht ab dem 7. August 2024 zur Verfügung auf https://umwelt-zentralschweiz.ch/schiffsreinigungspflicht.

Die Melde- und Reinigungspflicht gilt für Schiffe mit Kontrollschild. Sie gilt auch bei Regatten und Sportveranstaltungen. Dafür werden nautische Veranstalter geschult, Schiffe vor der Einwasserung zu kontrollieren und einen Reinigungsnachweis auszustellen. Für weitere Informationen und Schulungstermine werden die betreffenden Clubs und Vereine separat kontaktiert.

 

Für Schiffe ohne Nummer sowie für Wassersportgeräte ist eine gründliche Reinigung vor jedem Wechseln eines Gewässers dringend empfohlen. Um die Ausbreitung invasiver Arten zu stoppen, müssen alle ihren Beitrag leisten.

Unter https://umwelt-zentralschweiz.ch/schiffsreinigungspflicht finden Sie weitere wichtige Ressourcen, u.a.

  • die Adressen von Reinigungsbetrieben, die autorisiert sind, Reinigungsnachweise auszustellen
  • zum Download verfügbare Informationsmaterialien (Plakate, Merkblatt und Infobroschüre).
  • FAQ und weiterführende Informationen