Publikation im Amtsblatt Nr. 18 vom 1. Mail 2024

1. Mai 2024

In Anwendung von Art. 31 des kantonalen Gesetzes über den Bau und Unterhalt der Strassen (Strassengesetz, StrG; NG 622.1) liegt das Projekt während 30 Tagen öffentlich zur Einsichtnahme auf:

Bauobjekt: Erstellung Goldi-Gwundernasenweg (10 Posten), Parz. 657, 1094, 1 und  576, Emmetten und Beckenried
Gesuchsteller: Verein Tourismusregion Klewenalp, Kirchweg 12, 6375 Beckenried

Bauobjekt: Setzung Landanker für Schwimmbagger Risleten, Parz. 280, Risleten, Nollen, Emmetten
Gesuchsteller: WABAG Kies AG, Rütenenstrasse 57, 6375 Beckenried

 

Während der Auflagefrist können Personen, die vom Projekt in ihren Rechten oder rechtlich geschützten Interessen mittelbar oder unmittelbar beeinträchtigt werden, beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einwendung erheben.