Publikation im Amtsblatt Nr. 18 vom 1. Mail 2024
In Anwendung von Art. 31 des kantonalen Gesetzes über den Bau und Unterhalt der Strassen (Strassengesetz, StrG; NG 622.1) liegt das Projekt während 30 Tagen öffentlich zur Einsichtnahme auf:
Bauobjekt: Erstellung Goldi-Gwundernasenweg (10 Posten), Parz. 657, 1094, 1 und 576, Emmetten und Beckenried
Gesuchsteller: Verein Tourismusregion Klewenalp, Kirchweg 12, 6375 Beckenried
Bauobjekt: Setzung Landanker für Schwimmbagger Risleten, Parz. 280, Risleten, Nollen, Emmetten
Gesuchsteller: WABAG Kies AG, Rütenenstrasse 57, 6375 Beckenried
Während der Auflagefrist können Personen, die vom Projekt in ihren Rechten oder rechtlich geschützten Interessen mittelbar oder unmittelbar beeinträchtigt werden, beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einwendung erheben.